Historische SMBl. NRW.

Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).



 

Historisch:

Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Zentrales Münsterland Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 10.4.1986 - VI B 2 - 60.87

174.Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand 1.8.1986 •= MB1. NW.Nr.57einschl.) / 10. 4. 86

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Genehmigung

 des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Zentrales Münsterland

Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 10.4.1986 - VI B 2 - 60.87

Der Bezirksplanungsrat beim Regierungspräsidenten Münster hat in seiner Sitzung am 15. 3. 1982 die Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Zentrales Münsterland, beschlossen.

Den Gebietsentwicklungsplan habe ich mit Erlassen vom 20.2.1984 und 3.2.1986 gemäß § 16 Abs. l des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 1979 (GV. NW. S. 878/SGV. NW. 230) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesmini-stern genehmigt Gemäß § 16 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes werden die im Gebietsentwicklungsplan enthaltenen Darstellungen mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziele der Raumordnung und Landesplanung.

Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Zentrales Münsterland, wird beim Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (Landesplanungsbehörde) in Düsseldorf, beim Regierungspräsidenten Münster- (Bezirksplanungsbehörde), beim Oberstadtdirektor der Stadt Münster, bei den Oberkreisdirektoren der Kreise Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und bei allen Gemeinden, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, zur Einsicht für jedermann niedergelegt.

Gemäß § 17 Landesplanungsgesetz weise ich auf folgendes hin: •»

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Landesplanungsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften bei der Erarbeitung und Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung beim Regierungspräsidenten Münster (Bezirksplanungsbehörde) geltend gemacht worden ist Dies gilt nicht wenn die Vorschriften über die Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes oder deren Bekanntmachung verletzt worden sind.